Art. 1 LECO

Erwerbstätige

1 Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten zwölf Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren.
2 Den Erwerbstätigen gleichgestellt sind:
  1. a. Arbeitslose;
  2. b. Personen, die glaubhaft machen, dass sie eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht eingerückt wären;
  3. c. Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder diese während des Dienstes beendet hätten.

Leading decisions 4

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Qualifikation von Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder diese während des Dienstes beendet hätten
    · 10/12/2011 · 41 citations Summary
  2. 2
    Auslegung des Begriffs der Erwerbstätigkeit von längerer Dauer
    · 06/10/2010 · 38 citations Summary
  3. 3
    Bemessungsgrundlage der Erwerbsausfallentschädigung; Personen, die glaubhaft machen, dass sie eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht in den Militärdienst eingerückt wären; Gleichstel…
    · 08/11/2022 · 3 citations Summary
  4. 4
    Berechnung der Erwerbsausfallentschädigung anhand des ortsüblichen Anfangslohns im betreffenden Beruf
    · 08/02/2022 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Erwerbsersatz für Dienstleistende (Entschädigungsbemessung)
    · 11/29/2016 · 18 citations de
  • 06/10/2010 · 5 citations de
  • Erwerbsersatz für Dienstleistende (Entschädigungsbemessung)
    · 10/12/2011 · 3 citations de Summary

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.