Art. 37 FINMASA

Entzug der Bewilligung, der Anerkennung, der Zulassung oder der Registrierung

1 Die FINMA entzieht einer oder einem Beaufsichtigten die Bewilligung, die Anerkennung, die Zulassung oder die Registrierung, wenn die oder der Beaufsichtigte die Voraussetzungen für die Tätigkeit nicht mehr erfüllt oder aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt.
2 Mit dem Entzug verliert die oder der Beaufsichtigte das Recht, die Tätigkeit auszuüben. Die übrigen Folgen des Entzugs richten sich nach den anwendbaren Finanzmarktgesetzen.
3 Diese Folgen gelten analog, wenn eine Beaufsichtigte oder ein Beaufsichtigter tätig ist, ohne über eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine Zulassung oder eine Registrierung zu verfügen.

Leading decisions 3

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Unerlaubter Effektenhandel im Rahmen einer Gruppe, die ohne Bewilligung als Emissionshaus tätig ist
    · 06/16/2009 · 60 citations Summary
  2. 2
    Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation zweier Firmen, die im Rahmen einer Gruppe finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtigen Aktivitäten nachgegangen sind
    · 09/22/2009 · 55 citations Summary
  3. 3
    Sie hat in diesem Verfahren keine Parteistellung (E. 4.1 und 4.2)
    · 05/09/2013 · 8 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Entgegennahme von Publikumseinlagen / Konkurseröffnung / Werbeverbot
    · 01/26/2012 · 33 citations de Summary
  • 02/18/2016 · 24 citations de
  • Unerlaubter Effektenhandel/Konkurseröffnung
    · 06/29/2011 · 23 citations de Summary

Latest Federal Supreme Court decisions

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