Art. 54 FINMAG
Rechtsschutz
1 Die Anfechtung von Verfügungen der FINMA richtet sich nach den Bestimmungen über die Bundesrechtspflege.
2 Die FINMA ist zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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7 Zitierungen16.06.2009 · 7 Zitierungen
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5 Zitierungen
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5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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