Art. 12 FZA

Günstigere Bestimmungen

Dieses Abkommen steht günstigeren innerstaatlichen Bestimmungen, die den Staatsangehörigen der Vertragsparteien bzw. ihren Familienangehörigen eingeräumt werden, nicht entgegen.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2017.00273
    05.09.2016 · 8 Zitierungen
  • VB.2019.00381
    22.08.2019 · 5 Zitierungen
  • · 04.04.2017 · 5 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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