Art. 21 AFMP
Beziehung zu den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen
(1) Die Bestimmungen der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bleiben von den Bestimmungen dieses Abkommens unberührt. Insbesondere lassen die Bestimmungen dieses Abkommens die in den Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Begriffsbestimmung des Grenzgängers unberührt.
(2) Keine Bestimmung dieses Abkommens ist so auszulegen, dass sie die Vertragsparteien daran hindert, bei der Anwendung ihrer Steuervorschriften eine Unterscheidung zwischen Steuerpflichtigen zu machen, die sich – insbesondere hinsichtlich ihres Wohnsitzes – nicht in vergleichbaren Situationen befinden.
(3) Keine Bestimmung dieses Abkommens hindert die Vertragsparteien daran, Massnahmen zu beschliessen oder anzuwenden, um nach Massgabe der Bestimmungen der nationalen Steuergesetzgebung einer Vertragspartei oder der zwischen der Schweiz einerseits und einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft andererseits geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen oder sonstiger steuerrechtlicher Vereinbarungen die Besteuerung sowie die Zahlung und die tatsächliche Erhebung der Steuern zu gewährleisten oder die Steuerflucht zu verhindern.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1DBA-D3 citations
-
2Quantitative und zeitliche Begrenzung der jährlichen Einkaufssumme der beruflichen Vorsorge0 citations
-
3Umrechnung der Arbeitseinkünfte eines Grenzgängers; keine Diskriminierung0 citations
Unpublished, but essential 2
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Direkte Bundessteuer 2009 sowie Staats- und Gemeindesteuern 20090 citationsDB.2011.24· 11/15/2010 · 0 citations de
-
0 citations10/01/2009 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.