Art. 22 AFMP

Beziehung zu bilateralen Abkommen in anderen Bereichen als der sozialen Sicherheit und der Doppelbesteuerung

(1) Ungeachtet der Artikel 20 und 21 lässt dieses Abkommen die Abkommen zwischen der Schweiz einerseits und einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft andererseits, beispielsweise Abkommen betreffend Privatpersonen, Wirtschaftsbeteiligte, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder den kleinen Grenzverkehr, insoweit unberührt, als sie mit diesem Abkommen vereinbar sind.
(2) Sind die betreffenden Abkommen nicht mit diesem Abkommen vereinbar, so ist letzteres massgebend.

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • VB.2021.00774
    07/06/2022 · 6 citations de
  • VB.2018.00218
    06/20/2018 · 6 citations de
  • VB.2020.00041
    04/29/2020 · 2 citations de

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