Art. 16 VBA
Ansprüche im Leistungsprimat
1 Bei Vorsorgeeinrichtungen im Leistungsprimat entsprechen die Ansprüche der Versicherten dem Barwert der erworbenen Leistungen.
2 Die erworbenen Leistungen werden wie folgt berechnet: versicherte Leistungen × anrechenbare Versicherungsdauer mögliche Versicherungsdauer
3 Die versicherten Leistungen sind im Reglement niedergelegt. Sie bestimmen sich aufgrund der möglichen Versicherungsdauer. Temporäre Leistungen gemäss Artikel 17 Abs. 2 können bei der Barwertbestimmung weggelassen werden, wenn sie nicht nach dem Deckungskapitalverfahren finanziert werden.
4 Die anrechenbare Versicherungsdauer setzt sich zusammen aus der Beitragsdauer und der eingekauften Versicherungsdauer. Sie beginnt frühestens mit der Leistung von Beiträgen an die Altersvorsorge.
5 Die mögliche Versicherungsdauer beginnt zur gleichen Zeit wie die anrechenbare Versicherungsdauer und endet mit dem reglementarischen Referenzalter .
6 Der Barwert ist nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu ermitteln. Die Barwerte sind im Reglement tabellarisch darzustellen.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Art. 97 ff5 citations
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2Höhe der Austrittsleistung bei Vorsorgeeinrichtungen im Leistungsprimat0 citations
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3IAO-Übereinkommen Nr. 98, 150 und 154; Gesetz vom 120 citations
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4Art. 15 Abs. 2 BVG (in der bis 310 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Occupational Pension Provision1 citations
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Occupational Pension Provision1 citations
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Entscheid Versicherungsgericht, 06.01.20250 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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