Art. 26 VBA
Vollzug
1 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsvorschriften und regelt die zulässigen Formen der Erhaltung des Vorsorgeschutzes.
2 Er setzt den Verzugszinssatz fest und bestimmt einen Zinsrahmen für den technischen Zinssatz von mindestens einem Prozent. Bei der Bestimmung des Zinsrahmens sind die tatsächlich verwendeten technischen Zinssätze zu berücksichtigen.
3 Der Bundesrat bestimmt den Zinssatz, zu dem die im Zeitpunkt der Eheschliessung erworbenen Austritts- und Freizügigkeitsleistungen und die Einmaleinlagen für die Berechnung der aufzuteilenden Austrittsleistungen nach Artikel 22a aufgezinst werden.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Behandlung der Vorsorge- und Freizügigkeitsleistungen im Erbfall17 citations
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2Begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen8 citations
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3Anwendbarkeit der Begünstigungsregelung nach BVG auf Freizügigkeitsleistungen6 citations
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4Vorsorgefall "Teilinvalidität"4 citations
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5Überweisung eines Freizügigkeitsguthabens von einer Freizügigkeitseinrichtung an eine andere2 citations
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6Verzugszinssatz0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung. Austrittsleistung konnte infolge hängigem IV-Verfahren im Rahmen des Scheidungsverfahrens nicht berechnet werden. Nach Abschluss IV-Verfahren neue Durchführbarkeitserklärung eingeholt.1 citationsBV.2020.00063· 12/16/2021 · 1 citations de
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Occupational Pension Provision1 citations
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Occupational Pension Provision1 citations
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