Art. 9 VBA
Aufnahme in die reglementarischen Leistungen
1 Die Vorsorgeeinrichtung muss den eintretenden Versicherten ermöglichen, ihren Vorsorgeschutz aufrechtzuerhalten und weiter aufzubauen, und ihnen die mitgebrachten Austrittsleistungen gutschreiben.
2 Hält die Vorsorgeeinrichtung ihre Leistungen in einem Leistungsplan fest, so hat sie den Versicherten zu ermöglichen, sich bis zu ihren vollen reglementarischen Leistungen einzukaufen. Vorbehalten bleibt Artikel 79b BVG .
3 Bei der Bemessung ihrer Leistungen darf die Vorsorgeeinrichtung nicht unterscheiden, ob die Leistungen auf Beiträge oder auf Eintrittsleistungen zurückzuführen sind.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Verfahren bei der Verteilung freier Mittel einer Vorsorgeeinrichtung0 citations
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2Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG: Abzugsfähigkeit von Einlagen in die berufliche Vorsorge bei Selbstständigerwerbenden0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Occupational Pension Provision3 citations
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Occupational Pension Provision1 citations
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Old Age and Survivors' Insurance1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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