Art. 1 VBO

Informationspflichten

1 Die Arbeitgeber müssen die Adresse oder, wenn diese fehlt, die AHV-Nummer der Versicherten, deren Arbeitsverhältnis aufgelöst oder deren Beschäftigungsgrad reduziert wird, unverzüglich der Vorsorgeeinrichtung melden. Gleichzeitig ist mitzuteilen, ob die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder die Änderung des Beschäftigungsgrades aus gesundheitlichen Gründen erfolgt ist.
2 Die Versicherten geben der Vorsorgeeinrichtung vor dem Austritt bekannt, an welche neue Vorsorgeeinrichtung oder an welche Freizügigkeitseinrichtung die Austrittsleistung zu überweisen ist.
3 Die Arbeitgeber müssen Versicherte, die heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, der Vorsorgeeinrichtung melden.

Leading decisions 2

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Art. 1 Abs. 2 FZV: Übertragung der Austrittsleistung
    · 07/10/2003 · 3 citations Summary
  2. 2
    Rückforderung einer auf dem Konto eines Versicherten irrtümlich vorgenommenen Gutschrift nach deren Überweisung im Rahmen der Austrittsleistung
    · 07/11/2016 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 2

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Anrechnung von Altersleistungen der beruflichen Vorsorge bei der Arbeitslosenentschädigung (Art. 18c AVIG) gerechtfertigt, da das Freizügigkeitskapital des Beschwerdeführers nicht an eine neue Vorsorgeeinrichtung oder eine Freizügigkeitseinrichtung sondern an ihn ausgerichtet worden ist. Abweisung der Beschwerde
    AL.2014.00184
    · 11/15/2016 · 1 citations de
  • Kein Anspruch auf eine Austrittsleistung, da der Vorsorgefall eingetreten ist. (hängig)
    BV.2022.00082
    · 04/23/2024 · 0 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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