Art. 135 LRO

Änderung von Pfandrechtseinträgen

1 Bei Papier-Schuldbriefen und Gülten werden Angaben, die zum notwendigen Inhalt des Pfandtitels gehören, im Hauptbuch nur geändert, wenn die Änderung gleichzeitig auch im Pfandtitel vorgenommen wird.
2 Ist der Pfandtitel abhanden gekommen, so wird eine Änderung nur vorgenommen, wenn der Titel vom Gericht kraftlos erklärt und an seiner Stelle ein Ersatztitel (Duplikat) ausgestellt worden ist.

Leading decisions 1

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts
    · 10/19/2020 · 0 citations Summary

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.