Art. 22 LRO

Aufnahme von selbstständigen und dauernden Rechten und Bergwerken

1 Die folgenden Rechte werden auf schriftliches Begehren der berechtigten Person als Grundstücke in das Grundbuch aufgenommen:
  1. a. selbstständige und dauernde Rechte an Grundstücken: 1. auf mindestens 30 Jahre oder auf unbestimmte Zeit begründete und übertragbare Dienstbarkeiten wie Baurechte und Quellenrechte (Art. 943 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB), 2. auf mindestens 30 Jahre verliehene Wasserrechte an öffentlichen Gewässern (Art. 59 des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dez. 1916 );
  2. b. Bergwerke.
2 Die Aufnahme geschieht durch Eröffnung eines Hauptbuchblatts und durch eine Grundstücksbeschreibung, unter Angabe der Bezeichnung des belasteten Grundstücks und gegebenenfalls der Dauer des Rechts.
3 Bei einem Wasserrecht wird auf dem Hauptbuchblatt zudem ein Hinweis auf die betroffene Gewässerstrecke und gegebenenfalls auf die Wasserrechtsverzeichnisse nach Artikel 31 des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916 angebracht.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Zur Identität des Grundstücks bei der vorläufigen und bei der definitiven Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts
    · 09/14/2000 · 4 citations
  2. 2
    Sachliche Zuständigkeit zur Anordnung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts
    · 12/09/2011 · 3 citations Summary
  3. 3
    Wahrung der Frist zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes
    · 09/23/1993 · 3 citations Summary
  4. 4
    Vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts
    · 12/14/1960 · 3 citations
  5. 5
    Einrede der abgeurteilten Sache. 1. Einrede der abgeurteilten Sache (E. 1). 2. Auslegung der Klagebegehren, Feststellungs- oder Leistungsklage? Identität der Klagen? (E. 2.) 3. Rechtsmissbräuchliche Erhebung der Einrede…
    · 02/13/1979 · 1 citations Summary
  6. 6
    Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts
    · 10/19/2020 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 3

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer — WBE.2018.250
    WBE.2018.250
    · 03/27/2019 · 2 citations de
  • Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (sachliche Zuständigkeit)
    · 12/09/2011 · 1 citations de
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer — WBE.2019.414
    WBE.2019.414
    · 07/08/2020 · 0 citations de

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