Art. 2 GebV-KG

Gebührenpflicht

1 Gebührenpflichtig ist, wer Verwaltungsverfahren verursacht oder Gutachten und sonstige Dienstleistungen nach Artikel 1 veranlasst.
2 …

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.

Zu diesem Artikel wurde kein Urteil gefunden.