Art. 6 WPA
Grundsatz
1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.
2 Es ist auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht.
Leading decisions 6
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1Plangenehmigung für die SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist (BAHN 2000)9 citations
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2Gewässerschutzrecht und Fischereigesetzgebung; Zulässigkeit eines Gifteinsatzes in Gewässern zur Bekämpfung nicht einheimischer Krebse (Roter Sumpfkrebs) Die umstrittene Massnahme wurde im Interesse des Artenschutzes un…6 citations
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3Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung1 citations
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4Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung1 citations
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5Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung0 citations
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6Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Rahmen des Gewässerschutzes, Art. 14 GSchG. 1. Sie ist zulässig gegen Zwischenentscheide, durch die eine Frage vorgängig der materiellen Beurteilung behandelt und darüber endgültig entsc…0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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15 citations06/15/2009 · 15 citations de
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Gewässerschutz15 citations
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landwirtschaftlicher Gewässerschutz: Anforderungen an eine Kälber-Iglu-Anlage10 citations
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