Art. 16 TPA
Zulassungsentscheid und Zulassungsdauer
1 Das Institut verfügt die Zulassung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es kann die Zulassung mit Auflagen und Bedingungen verknüpfen.
2 Die Zulassung wird erstmals für fünf Jahre verfügt. Das Institut verfügt eine kürzere Zulassungsdauer, wenn es:
- a. sich um befristete Zulassungen nach Artikel 9a handelt; oder b. dies zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist.
3 Die Zulassung von Arzneimitteln aufgrund einer Meldung ist unbefristet gültig.
4 …
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Änderung der Fachinformation für Spedifen®12 citations
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2Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (Champix)3 citations
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3Einteilung der "Pille danach" in Abgabekategorie B (verschreibungspflichtige Arzneimittel), da deren Abgabe weiterhin ein vorgängiges Fachgespräch mit einer Medizinalperson erfordert, nach diesem aber erleichtert ohne ä…1 citations
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4Dreijährliche Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in die Spezialitätenliste; Bildung einer Vergleichsgruppe beim therapeutischen Quervergleich1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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9 citations11/29/2005 · 9 citations de
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Widerruf der Zulassung (Arzneimittel Y._______)8 citations
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Arzneimittel Y._______, Widerruf der Zulassung6 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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