Art. 154 CRO
Mit einem Tätigkeitsverbot unvereinbare Funktionen
1 Sind Einträge mit dem Tätigkeitsverbot unvereinbar, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, die erforderlichen Änderungen anzumelden, um die Unvereinbarkeit zu beenden (Art. 928a Abs. 2quater OR).
2 Kommt die Rechtseinheit der Aufforderung nicht nach, so löscht das Handelsregisteramt von Amtes wegen die mit dem Tätigkeitsverbot unvereinbaren Funktionen und die Art der Zeichnungsberechtigung der betroffenen Personen.
3 Die Artikel 152a und 153 finden Anwendung.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Organisationsmangel, Fristwiederherstellung2 citations
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2 citations
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Ernennung einer Revisionsstelle bzw. Auflösung der Gesellschaft nach Art. 731b OR1 citationsZKBER.2018.78· 07/26/2018 · 1 citations de
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