Art. 21 CRO

Unterschriften

1 Wird eine zeichnungsberechtigte Person zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet, so muss sie ihre eigenhändige Unterschrift nach Massgabe einer der nachfolgenden Modalitäten beim Handelsregisteramt hinterlegen:
  1. a. Sie zeichnet die Unterschrift beim Handelsregisteramt. b. Sie reicht dem Handelsregisteramt die Unterschrift als Beleg ein: 1. auf Papier von einer Urkundsperson beglaubigt; 2. elektronisch eingelesen und von einer Urkundsperson beglaubigt; oder 3. elektronisch eingelesen und von ihr selbst bestätigt.
2 Zeichnet sie die Unterschrift beim Handelsregisteramt, so muss sie ihre Identität durch einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen schweizerischen Ausländerausweis nachweisen. Das Handelsregisteramt beglaubigt die Unterschrift.
3 Um die elektronisch eingelesene Unterschrift selbst zu bestätigen, versieht die zeichnungsberechtigte Person diese mit einer Erklärung, dass sie diese als ihre eigene anerkennt, und signiert sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit qualifiziertem elektronischem Zeitstempel nach Artikel 2 Buchstaben e und j ZertES .

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Art. 940 OR, Art. 21 ff
    · 04/29/1988 · 9 citations Summary
  2. 2
    · 09/19/1995 · 6 citations Summary
  3. 3
    Eintragung von Statutenänderungen einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister. 1. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach die Prüfungsbefugnis des Handelsregisterführers beschränkt ist, soweit es um die Anwendung mat…
    · 04/10/1991 · 6 citations Summary
  4. 4
    1. Art. 940 OR, Art. 21 HRegV, Prüfungspflicht des Handelsregisterführers
    · 05/10/1960 · 4 citations Summary
  5. 5
    Aktienrecht; Eintragung einer ordentlichen Kapitalerhöhung im Handelsregister (Art. 634, 650, 652e, 681 f. und 940 OR)
    · 07/18/2006 · 3 citations Summary
  6. 6
    Anmeldung einer ordentlichen Kapitalerhöhung zur Eintragung im Handelsregister; Stampaerklärung gemäss Art. 80 Abs. 1 lit. d HRegV (Art. 650 OR, Art. 80 Abs. 1 lit. d HRegV)
    · 11/17/1993 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.