Art. 39 CRO
Löschung
1 Gibt die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens die Geschäftstätigkeit auf oder überträgt sie oder er das Geschäft auf eine andere Person oder Rechtseinheit, so muss sie oder er die Löschung des Einzelunternehmens anmelden.
2 Ist die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung zur Eintragung anmelden.
3 Zusammen mit der Löschung muss der Löschungsgrund im Handelsregister eingetragen werden.
4 Wird in den Fällen nach den Absätzen 1 und 2 die Geschäftstätigkeit weitergeführt und sind die Voraussetzungen nach Artikel 931 Abs. 1 OR erfüllt, so ist die neue Inhaberin oder der neue Inhaber zur Anmeldung des Unternehmens verpflichtet. Dieses erhält eine neue Unternehmens-Identifikationsnummer.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1
-
2
-
3BGE 66_II_2610 citations12/17/1940 · 0 citations
Unpublished, but essential 1
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
VB.2011.002760 citations09/07/2011 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.