Art. 114 PILA
1 Für die Klagen eines Konsumenten aus einem Vertrag, der den Voraussetzungen von Artikel 120 Abs. 1 entspricht, sind nach Wahl des Konsumenten die schweizerischen Gerichte zuständig:
- a. am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt des Konsumenten, oder b. am Wohnsitz des Anbieters oder, wenn ein solcher fehlt, an dessen gewöhnlichem Aufenthalt.
2 Der Konsument kann nicht zum voraus auf den Gerichtsstand an seinem Wohnsitz oder an seinem gewöhnlichen Aufenthalt verzichten.
Leading decisions 2
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1Rückabwicklung eines widerrufenen Haustürgeschäfts; Verjährungsfrist1 citations
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2Vereinbarungen betreffend die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts0 citations
Unpublished, but essential 3
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Zusatzversicherungen nach VVG. Kein Leistungsanspruch wegen Vertragsauflösung bei Aufenthalt im Ausland bei Einreisesperre und Entzug der Aufenthaltsbewilligung; Wohnsitzfrage; Prämienrückerstattung; Abweisung URV-Gesuch mangels Nachweis Aktiva. (BGE 4A_172/2014)1 citationsKK.2012.00037· 01/31/2014 · 1 citations de
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Claim0 citationsHG240015· 07/29/2026 · 0 citations de
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