Art. 115 PILA

1 Für Klagen aus Arbeitsvertrag sind die schweizerischen Gerichte am Wohnsitz des Beklagten oder am Ort zuständig, wo der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.
2 Für Klagen des Arbeitnehmers sind überdies die schweizerischen Gerichte an seinem Wohnsitz oder an seinem gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
3 Für Klagen bezüglich der auf die Arbeitsleistung anzuwendenden Arbeits- und Lohnbedingungen sind zudem die Schweizer Gerichte am Ort zuständig, an den der Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum und zur Verrichtung auch nur eines Teils seiner Arbeit aus dem Ausland entsandt worden ist.

Leading decisions 1

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  1. 1
    Zuständigkeit der Gerichte am Ort der Niederlassung bei arbeitsrechtlichen Klagen
    · 09/04/2002 · 1 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Zuständigkeit am Arbeitsort
    · 08/23/2016 · 1 citations de Summary
  • 09/04/2002 · 1 citations de
  • employment law claim
    AH240003
    · 03/10/2026 · 0 citations de

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