Art. 15 PILA
1 Das Recht, auf das dieses Gesetz verweist, ist ausnahmsweise nicht anwendbar, wenn nach den gesamten Umständen offensichtlich ist, dass der Sachverhalt mit diesem Recht in nur geringem, mit einem anderen Recht jedoch in viel engerem Zusammenhang steht.
2 Diese Bestimmung ist nicht anwendbar, wenn eine Rechtswahl vorliegt.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils12 citations
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2Ausnahmeklausel, Kognition des Bundesgerichts im Bereiche des ausländischen Rechts2 citations
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3Scheidung von Ehegatten, die eine gemeinsame ausländische Staatsangehörigkeit haben und von denen nur einer in der Schweiz wohnt (Art. 61 Abs. 2 IPRG); Anwendung der Ausnahmeklausel zu Gunsten des schweizerischen Rechts…2 citations
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4Eintragung einer georgischen Geburtsurkunde in das Personenstandsregister im Fall von Leihmutterschaft1 citations
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5Anwendbares Recht; Übertragung von Patentanmeldungen1 citations
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6Eintragung einer georgischen Geburtsurkunde in das Personenstandsregister im Fall von Leihmutterschaft0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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8 citations
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Auftrag; Banküberweisung; Internationales Privatrecht1 citations
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1 citations
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