Art. 180 PILA

1 Ein Mitglied des Schiedsgerichts kann abgelehnt werden:
  1. a. wenn es nicht den von den Parteien vereinbarten Anforderungen entspricht;
  2. b. wenn ein in der von den Parteien vereinbarten Verfahrensordnung enthaltener Ablehnungsgrund vorliegt, oder c. wenn Umstände vorliegen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an seiner Unabhängigkeit oder seiner Unparteilichkeit geben.
2 Eine Partei kann ein Mitglied des Schiedsgerichts, das sie ernannt hat oder an dessen Ernennung sie mitgewirkt hat, nur aus Gründen ablehnen, von denen sie trotz gehöriger Aufmerksamkeit erst nach dessen Ernennung Kenntnis erhalten hat.
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Leading decisions 5

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit
    · 08/18/1992 · 15 citations Summary
  2. 2
    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Unzulässigkeit der Schiedsbeschwerde gegen einen Ablehnungsentscheid eines kantonalen Richters
    · 07/03/2002 · 14 citations Summary
  3. 3
    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zusammensetzung des Schiedsgerichts; Ablehnung
    · 05/02/2012 · 7 citations Summary
  4. 4
    Ablehnung eines Schiedsrichters in einem internationalen Schiedsverfahren; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde
    · 08/13/1996 · 6 citations Summary
  5. 5
    Interne Schiedsgerichtsbarkeit; Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters
    · 02/25/2016 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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