Art. 183 PILA

1 Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorsorgliche oder sichernde Massnahmen anordnen.
2 Unterzieht sich die betroffene Partei nicht freiwillig der angeordneten Massnahme, so kann das Schiedsgericht oder eine Partei das staatliche Gericht um Mitwirkung ersuchen; dieses wendet sein eigenes Recht an.
3 Das Schiedsgericht oder das staatliche Gericht können die Anordnung vorsorglicher oder sichernder Massnahmen von der Leistung angemessener Sicherheiten abhängig machen.

Leading decisions 2

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  1. 1
    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; vorsorgliche Massnahmen
    · 04/13/2010 · 3 citations Summary
  2. 2
    Ist das auf einen Vertrag (Abgrenzungsvereinbarung) gestützte gerichtliche Verbot an eine Partei, gegen Eintragungsgesuche einer bestimmten Marke Widerspruch zu erheben, bzw. der Befehl, bereits erhobene Widersprüche zu…
    · 04/05/2012 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 1

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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