Art. 99 IPRG

1 Dingliche Rechte an Grundstücken unterstehen dem Recht am Ort der gelegenen Sache.
2 Für Ansprüche aus Immissionen, die von einem Grundstück ausgehen, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes über unerlaubte Handlungen (Art. 138).

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Grundbucheintragung
    · 28.03.2025 · 0 Zitierungen
  • 100 2022 174
    08.08.2024 · 0 Zitierungen
  • Obergericht / Handelsgericht / 1. Kammer — HOR.2012.28
    HOR.2012.28
    · 27.09.2022 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.