Art. 13 IMAC
Verjährungsunterbrechung . Strafantrag
1 In Verfahren nach diesem Gesetz werden in der Schweiz als wirksam angesehen:
- a. die nach dem Recht des ersuchenden Staates eingetretene Unterbrechung der Verjährung;
- b. der bei einer ausländischen Behörde fristgerecht gestellte Strafantrag, wenn er auch nach schweizerischem Recht erforderlich ist.
2 Ist ein Strafantrag nur nach schweizerischem Recht erforderlich, so darf eine Sanktion in der Schweiz nicht verhängt oder vollzogen werden, wenn der Verletzte Einspruch erhebt.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Auslieferung an Mazedonien7 citations
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1 citations10/28/2009 · 1 citations de
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1 citations04/10/2008 · 1 citations de
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