Art. 18 IMAC

Vorläufige Massnahmen

1 Auf ausdrückliches Ersuchen eines anderen Staates kann die zuständige Behörde vorläufige Massnahmen zur Erhaltung des bestehenden Zustandes, zur Wahrung bedrohter rechtlicher Interessen oder zur Sicherung gefährdeter Beweismittel anordnen, wenn ein in diesem Gesetz vorgesehenes Verfahren nicht offensichtlich unzulässig oder unzweckmässig erscheint.
2 Ist Gefahr im Verzug und liegen ausreichende Angaben zur Beurteilung der Voraussetzungen vor, so können diese Massnahmen auch vom BJ angeordnet werden, sobald ein Ersuchen angekündigt ist. Diese Massnahmen werden aufgehoben, wenn der ausländische Staat nicht innert der gesetzten Frist das Ersuchen einreicht.
3 Beschwerden gegen Entscheide nach diesem Artikel haben keine aufschiebende Wirkung.

Leading decisions 3

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Rechtshilfe an die Russische Föderation; Umgang mit den in der Schweiz gesperrten Vermögenswerten
    · 01/30/2023 · 1 citations Summary
  2. 2
    Art. 18, 45 Abs. 1, Art. 47 Abs. 3 IRSG
    · 02/16/1995 · 1 citations Summary
  3. 3
    Entschädigung für ungerechtfertigte Auslieferungshaft. 1. Zuständigkeit der Anklagekammer
    · 07/15/1991 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Brasilien, Verwaltungsgerichts
    · 07/21/2006 · 5 citations de Summary
  • 06/22/2021 · 3 citations de
  • 10/04/2013 · 2 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.