Art. 30 IMAC
Schweizerische Ersuchen
1 Die schweizerischen Behörden dürfen an einen andern Staat keine Ersuchen richten, denen sie selbst nach diesem Gesetz nicht entsprechen könnten.
2 Für Ersuchen um Auslieferung oder um Übernahme der Strafverfolgung oder der Vollstreckung ist das BJ zuständig; es handelt auf Antrag der ersuchenden schweizerischen Behörde.
3 Bedingungen, die der ersuchte Staat an die Ausführung eines Ersuchens knüpft, sind von den schweizerischen Behörden zu beachten.
4 Das BJ kann von einem Ersuchen absehen, wenn die Bedeutung der Tat die Durchführung des Verfahrens nicht rechtfertigt.
5 Das BJ orientiert die ersuchende schweizerische Behörde umgehend, wenn der ersuchte Staat für eine beantragte Rechtshilfemassnahme eine richterliche Anordnung verlangt.
Leading decisions 1
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1Aufzeichnungen im Ausland mithilfe eines technischen Überwachungsgerätes (Mikrofon)2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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2 citations10/13/2008 · 2 citations de
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1 citations05/17/2013 · 1 citations de
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2021.900 citationsSST.2021.90· 08/08/2022 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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