Art. 39 IRSG
Ausdehnung
Wird der Ausgelieferte weiterer strafbarer Handlungen bezichtigt, so kann dem Staat, an den er ausgeliefert wurde, auf erneutes Ersuchen gestattet werden, auch diese Taten zu ahnden.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
STBER.2021.871 Zitierungen29.09.2022 · 1 Zitierungen
-
Mord, bandenmässiger Raub, gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl, Urkundenfälschung1 ZitierungenSTBER.2021.87· 02.03.2022 · 1 Zitierungen
-
1 Zitierungen27.03.2013 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.