Art. 39 IRSG

Ausdehnung

Wird der Ausgelieferte weiterer strafbarer Handlungen bezichtigt, so kann dem Staat, an den er ausgeliefert wurde, auf erneutes Ersuchen gestattet werden, auch diese Taten zu ahnden.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • STBER.2021.87
    29.09.2022 · 1 Zitierungen
  • Mord, bandenmässiger Raub, gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl, Urkundenfälschung
    STBER.2021.87
    · 02.03.2022 · 1 Zitierungen
  • 27.03.2013 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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