Art. 40 IMAC

Ersuchen mehrerer Staaten

1 Stellen mehrere Staaten Ersuchen wegen derselben Tat, so wird in der Regel an den Staat ausgeliefert, auf dessen Hoheitsgebiet die Tat begangen worden ist oder das Schwergewicht ihrer Ausführung liegt.
2 Wird die Auslieferung von mehreren Staaten wegen verschiedener Handlungen verlangt, so ist unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden, wobei insbesondere die Schwere der strafbaren Handlungen, der Tatort, die Reihenfolge des Eingangs der Ersuchen, die Staatsangehörigkeit des Verfolgten, die bessere soziale Wiedereingliederung und die Möglichkeit der Auslieferung an einen anderen Staat in Betracht fallen.

Leading decisions 3

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Zu berücksichtigende Gesichtspunkte und Verhältnis zwischen diesen (E. 2a)
    · 10/08/1998 · 6 citations Summary
  2. 2
    Konkurrierende Auslieferungsersuchen zweier Staaten
    · 12/22/2005 · 5 citations Summary
  3. 3
    Auslieferung eines FIFA-Funktionärs an die USA, besonders bedeutender Fall
    · 05/02/2016 · 1 citations Summary

Unpublished, but essential 4

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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