Art. 47 IMAC

Haftbefehl und andere Verfügungen

1 Das BJ erlässt einen Auslieferungshaftbefehl. Es kann davon absehen, namentlich wenn der Verfolgte:
  1. a. voraussichtlich sich der Auslieferung nicht entzieht und die Strafuntersuchung nicht gefährdet; oder b. ohne Verzug nachweisen kann, dass er zur Zeit der Tat nicht am Tatort war.
2 Ist der Verfolgte nicht hafterstehungsfähig oder rechtfertigen es andere Gründe, so kann das BJ anstelle der Haft andere Massnahmen zu seiner Sicherung anordnen.
3 Gleichzeitig verfügt es, welche Gegenstände und Vermögenswerte sichergestellt bleiben oder sicherzustellen sind.

Leading decisions 3

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde an das Bundesgericht gegen Entscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über einen Auslieferungshaftbefehl
    · 06/21/2004 · 353 citations Summary
  2. 2
    1. Art. 48 Abs. 2 IRSG und Art. 214 ff
    · 05/24/1985 · 306 citations Summary
  3. 3
    Auslieferungshaft, anfechtbarer Entscheid, besonders bedeutender Fall
    · 10/13/2009 · 148 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 03/21/2006 · 71 citations de
  • 07/09/2015 · 67 citations de
  • 04/07/2005 · 61 citations de

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