Art. 5 IMAC
Erlöschen des Strafanspruchs
1 Einem Ersuchen wird nicht entsprochen, wenn:
- a. in der Schweiz oder im Tatortstaat der Richter: 1. aus materiellrechtlichen Gründen den Verfolgten freigesprochen oder das Verfahren eingestellt hat, oder 2. auf eine Sanktion verzichtet oder einstweilen von ihr abgesehen hat;
- b. die Sanktion vollzogen wurde oder nach dem Recht des Urteilsstaates nicht vollziehbar ist; oder c. seine Ausführung Zwangsmassnahmen erfordert und die Strafverfolgung oder die Vollstreckung nach schweizerischem Recht wegen absoluter Verjährung ausgeschlossen wäre.
2 Abs. 1 Buchstaben a und b gelten nicht, wenn der ersuchende Staat Gründe für eine Revision des rechtskräftigen Urteils im Sinne von Artikel 410 der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO) anführt.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Verfolgung eines mutmasslichen Führungsmitglieds der PKK durch die Türkei41 citations
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2Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 5 Abs. 1 lit. c IRSG, 33a IRSV15 citations
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3Rechtshilfe in Strafsachen an die Vereinigten Staaten zur Verfolgung von Steuerdelikten; Verjährung11 citations
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4Stellvertretende Strafverfolgung, Kostenauflage bei Einstellung7 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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18 citations07/09/2012 · 18 citations de
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10 citations05/06/2014 · 10 citations de
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10 citations02/01/2000 · 10 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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