Art. 50 IMAC
Aufhebung der Haft
1 18 Tage nach der Festnahme hebt das BJ die Haft auf, wenn das Auslieferungsersuchen und die dazugehörigen Unterlagen nicht bei ihm eingetroffen sind. Diese Frist kann aus besonderen Gründen bis auf 40 Tage verlängert werden.
2 Befindet sich der Verfolgte bereits in Haft, so beginnt die Frist mit der Versetzung in die Auslieferungshaft.
3 Die Auslieferungshaft kann in jedem Stande des Verfahrens ausnahmsweise aufgehoben werden, wenn dies nach den Umständen angezeigt erscheint. Der Verfolgte kann jederzeit ein Haftentlassungsgesuch einreichen.
4 Im Übrigen gelten für die Haftentlassung sinngemäss die Artikel 238–240 StPO .
Leading decisions 1
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1Auslieferungshaft, anfechtbarer Entscheid, besonders bedeutender Fall38 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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62 citations06/19/2008 · 62 citations de
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21 citations04/07/2005 · 21 citations de
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18 citations04/18/2006 · 18 citations de
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