Art. 80k IRSG

Beschwerdefrist

Die Beschwerdefrist gegen die Schlussverfügung beträgt 30 Tage, gegen eine Zwischenverfügung zehn Tage ab der schriftlichen Mitteilung der Verfügung.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 09.07.2012 · 132 Zitierungen
  • 08.05.2007 · 128 Zitierungen
  • 03.09.2007 · 93 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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