Art. 80k IRSG
Beschwerdefrist
Die Beschwerdefrist gegen die Schlussverfügung beträgt 30 Tage, gegen eine Zwischenverfügung zehn Tage ab der schriftlichen Mitteilung der Verfügung.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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132 Zitierungen09.07.2012 · 132 Zitierungen
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128 Zitierungen08.05.2007 · 128 Zitierungen
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93 Zitierungen03.09.2007 · 93 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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