Art. 80o IMAC

Rückfrage an den ersuchenden Staat

1 Sind ergänzende Informationen notwendig, so holt das BJ diese auf Verlangen der ausführenden Behörde oder der Rechtsmittelinstanz beim ersuchenden Staat ein.
2 Nötigenfalls setzt die zuständige Behörde die Behandlung des Ersuchens ganz oder teilweise aus und entscheidet über die Punkte, die nach der Aktenlage spruchreif sind.
3 Das BJ setzt dem ersuchenden Staat eine angemessene Frist für die Antwort. Nach unbenutztem Ablauf der Frist wird das Rechtshilfeersuchen aufgrund der Aktenlage geprüft.

Leading decisions 1

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Verletzung elementarer Verfahrensgrundsätze im schweizerischen Verfahren; Substanziierung und vorläufige Prüfung der Rüge
    · 12/14/2018 · 3 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 05/08/2007 · 5 citations de
  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die Niederlande; Herausgabe von Vermögenswerten
    · 03/11/2011 · 3 citations de Summary
  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die Türkei; Herausgabe von Vermögenswerten zur Einziehung
    · 12/14/2018 · 2 citations de

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