Art. 3 IRSV
Aufsicht
Das Bundesamt führt die Aufsicht über die Anwendung des Rechtshilfegesetzes. Es handelt in Fällen von politischer Bedeutung nach Rücksprache mit der zuständigen Direktion des Departementes für auswärtige Angelegenheiten.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen14.03.2001 · 3 Zitierungen
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2 Zitierungen27.04.2016 · 2 Zitierungen
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1 Zitierungen06.06.2014 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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