Art. 15 ISV

Vorgaben zum Management der Informationssicherheit

Die Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit erlässt generell-abstrakte Weisungen mit Geltung für alle Organisationen nach Artikel 2 Absätze 1 und 3 über die Mindestanforderungen an das Management der Informationssicherheit nach den Artikeln 5–14.

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