Art. 15 ISV
Vorgaben zum Management der Informationssicherheit
Die Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit erlässt generell-abstrakte Weisungen mit Geltung für alle Organisationen nach Artikel 2 Absätze 1 und 3 über die Mindestanforderungen an das Management der Informationssicherheit nach den Artikeln 5–14.
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.
Zu diesem Artikel wurde kein Urteil gefunden.