Art. 16 InvIA

Erstmalige berufliche Ausbildung

1 Versicherte, die ihre Berufswahl getroffen haben, die noch nicht erwerbstätig waren und denen infolge Invalidität bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung in wesentlichem Umfang zusätzliche Kosten entstehen, haben Anspruch auf Ersatz dieser Kosten, sofern die Ausbildung ihren Fähigkeiten entspricht.
2 Die erstmalige berufliche Ausbildung soll sich nach Möglichkeit an der beruflichen Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt orientieren und bereits dort erfolgen.
3 Der erstmaligen beruflichen Ausbildung gleichgestellt sind:
  1. a. die berufliche Neuausbildung invalider Versicherter, die nach dem Eintritt der Invalidität eine ungeeignete und auf die Dauer unzumutbare Erwerbstätigkeit aufgenommen haben;
  2. b. die berufliche Weiterausbildung im bisherigen oder in einem anderen Berufsfeld, sofern sie geeignet und angemessen ist und dadurch die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich erhalten oder verbessert werden kann, ausgenommen sind Weiterausbildungen, die von Organisationen nach Artikel 74 angeboten werden; in begründeten, vom BSV umschriebenen Fällen kann von dieser Ausnahme abgewichen werden;
  3. c. die Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte.
4 Der Bundesrat kann die Voraussetzungen für die Zusprache der Massnahmen nach Abs. 3 Bst. c hinsichtlich Art, Dauer und Umfang festlegen.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Anspruch beim Vollzug jugendstrafrechtlicher Erziehungsmassnahmen
    · 03/29/1988 · 124 citations
  2. 2
    An der bezüglich des Taggeldanspruchs in [BGE 110 V 263](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_110 V 263) erfolgten Gleichstellung von Versicherten, die im massgeblichen Zeitraum während mindestens sechs Monaten…
    · 01/22/1992 · 118 citations Summary
  3. 3
    Art. 4 und 16 IVG: Invaliditätsbedingt verzögerte erstmalige berufliche Ausbildung
    · 12/22/2000 · 106 citations Summary
  4. 4
    Für die Annahme einer vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten ökonomisch bedeutsamen und damit einen Umschulungsanspruch verschaffenden Erwerbstätigkeit müssen deshalb auch in solchen Fällen die in dieser Bestim…
    · 05/23/1995 · 57 citations Summary
  5. 5
    Anspruch auf ein zweites Ausbildungsjahr der IV-Anlehre
    · 11/23/2016 · 51 citations Summary
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    Erw. 1a-c). - Gleichzustellen sind jene Fälle, wo der Versicherte zwar weniger als sechs Monate oder überhaupt noch nicht erwerbstätig war, wo aber aufgrund der gesamten Verhältnisse ebenfalls mit überwiegender Wahrsche…
    · 11/27/1984 · 46 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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