Art. 21ter InvIA

Ersatzleistungen

1 Schafft eine versicherte Person ein Hilfsmittel, auf das sie Anspruch hat, auf eigene Kosten an, so kann ihr die Versicherung Amortisationsbeiträge gewähren.
2 Benötigt eine versicherte Person anstelle eines Hilfsmittels Dienstleistungen Dritter, so kann die Versicherung Beiträge dafür gewähren.
3 Hat eine versicherte Person für die Erwerbstätigkeit in einem Landwirtschafts- oder Gewerbebetrieb Anspruch auf ein kostspieliges Hilfsmittel, das von der Versicherung nicht zurückgenommen oder nur schwer wieder abgegeben werden kann, so kann die Versicherung anstelle des Hilfsmittels ein selbstamortisierendes Darlehen ausrichten.
4 Der Bundesrat setzt die Höhe der Beiträge nach den Absätzen 1 und 2 und der Darlehenssumme nach Abs. 3 fest.

Leading decisions 2

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Monatliche Vergütung für von Dritten erbrachte Dienstleistungen
    · 05/28/2021 · 0 citations Summary
  2. 2
    Vorleistungspflicht; Gesetzeslücke
    · 05/11/2020 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Assistenzbeitrag bei blinder Person; auf FAKT2-Abklärungsberichte kann grds. abgestellt werden, Art. 19 UNO-BRK nicht direkt anwendbar, GutRück aufgrund teilweiser Verwendung eines zwischenzeitlich revidierten Stundenansatzes sowie wegen punktueller Abänderungen der Einstufung im FAKT2
    IV.2016.00388
    · 03/27/2018 · 2 citations de
  • Assistive Allowance (Assistance Benefit)
    · 11/21/2014 · 2 citations de Summary
  • Obergericht / Versicherungsgericht / 1. Kammer — VBE.2022.278
    VBE.2022.278
    · 11/16/2022 · 1 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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