Art. 57 InvIA
Aufgaben
1 Die IV-Stellen haben insbesondere folgende Aufgaben:
- a. eingliederungsorientierte Beratung;
- b. Früherfassung;
- c. Bestimmung, Durchführung und Überwachung der Massnahmen der Frühintervention einschliesslich der notwendigen Beratung und Begleitung;
- d. Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen;
- e. ressourcenorientierte Abklärung der Eingliederungsfähigkeit der versicherten Person unter Einbezug der jeweils relevanten Akteure;
- f. Bestimmung der Eingliederungsmassnahmen unter Einbezug der jeweils relevanten Akteure, Durchführung und Überwachung dieser Massnahmen, Beratung und Begleitung der versicherten Person und deren Arbeitgeber während der Eingliederung und der Rentenprüfung sowie Prüfung der Wiederholung einer Eingliederungsmassnahme und Anpassung des Eingliederungsziels bei Abbruch der Massnahme insbesondere bei jungen Versicherten;
- g. Beratung und Begleitung der versicherten Person und von deren Arbeitgeber nach Abschluss von Eingliederungsmassnahmen oder nach Aufhebung einer Rente;
- h. Beratung und Begleitung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern mit Eingliederungspotenzial ab dem Zeitpunkt der Berentung;
- i. Bemessung des Invaliditätsgrades, der Hilflosigkeit und der von der versicherten Person benötigten Hilfeleistungen;
- j. Erlass der Verfügungen über die Leistungen der Invalidenversicherung;
- k. Öffentlichkeitsarbeit;
- l. Koordination der medizinischen Massnahmen mit dem Kranken- und Unfallversicherer;
- m. Kontrolle der Rechnungen für die medizinischen Massnahmen;
- n. Führung und Veröffentlichung einer Liste, die insbesondere Angaben zu allen beauftragten Sachverständigen und Gutachterstellen enthält, strukturiert nach Fachbereich, Anzahl jährlich begutachteter Fälle und attestierten Arbeitsunfähigkeiten.
2 Der Bundesrat kann ihnen weitere Aufgaben zuweisen. Er kann für die Liste nach Abs. 1 Bst. n Vorgaben erlassen und weitere Angaben vorsehen.
3 Bis zum Erlass einer Verfügung entscheiden die IV-Stellen, welche Abklärungen massgebend und notwendig sind.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Ausstandsbegehren96 citations
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2Assistenzbeitrag45 citations
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3Das Verfahren richtet sich nach den Art. 69-77 IVV und den kantonalen Vorschriften. - Die in Art. 73bis Abs. 1 IVV vorgesehene Anhörung des Versicherten oder seines Rechtsvertreters vor der beabsichtigten Erledigung geh…35 citations
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4Invalidenversicherungsrechtliche Relevanz von Abhängigkeitssyndromen (psychische Störungen durch psychotrope Substanzen)13 citations
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5Polydisziplinäre Verlaufsgutachten10 citations
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6Art. 201 lit. c und Art. 202 AHVV in Verbindung mit Art. 89 IVV: Keine Beschwerdeberechtigung der Ausgleichskassen9 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Supplemental Benefit to AHV/IV5 citations
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Invalidity Insurance4 citations
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Obergericht / Versicherungsgericht / 2. Kammer — VBE.2021.4844 citationsVBE.2021.484· 03/24/2022 · 4 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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