Art. 59a IVG

Haftung

Ersatzforderungen nach Artikel 78 ATSG sind bei der IV-Stelle geltend zu machen; diese entscheidet darüber durch Verfügung.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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