Art. 8 InvIA

Grundsatz

1 Invalide oder von einer Invalidität (Art. 8 ATSG ) bedrohte Versicherte haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, soweit:
  1. a. diese notwendig und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, wieder herzustellen, zu erhalten oder zu verbessern; und b. die Voraussetzungen für den Anspruch auf die einzelnen Massnahmen erfüllt sind.
1bis Der Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen besteht unabhängig von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Eintritt der Invalidität. Bei der Festlegung der Massnahmen sind insbesondere zu berücksichtigen:
  1. a. das Alter;
  2. b. der Entwicklungsstand;
  3. c. die Fähigkeiten der versicherten Person; und d. die zu erwartende Dauer des Erwerbslebens.
1ter Bei Abbruch einer Eingliederungsmassnahme wird nach Massgabe der Absätze 1 und 1bis eine wiederholte Zusprache derselben oder einer anderen Eingliederungsmassnahme geprüft.
2 Nach Massgabe der Artikel 13 und 21 besteht der Anspruch auf Leistungen unabhängig von der Möglichkeit einer Eingliederung ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich.
2bis Nach Massgabe von Artikel 16 Abs. 3 Bst. b besteht der Anspruch auf Leistungen unabhängig davon, ob die Eingliederungsmassnahmen notwendig sind oder nicht, um die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, zu erhalten oder zu verbessern.
3 Die Eingliederungsmassnahmen bestehen in:
  1. a. medizinischen Massnahmen; abis. Beratung und Begleitung; ater. Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung;
  2. b. Massnahmen beruflicher Art;
  3. c. … d. der Abgabe von Hilfsmitteln;
  4. e. …
4 …

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Art. 8 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 IVG: anspruchsbegründende Mindesterwerbseinbusse
    · 03/10/1998 · 1’074 citations Summary
  2. 2
    Erw. 4).
    · 08/18/2004 · 574 citations Summary
  3. 3
    Sein Einsatz zu Lasten der Invalidenversicherung ist jedoch auf die Fälle eines besonders gesteigerten Eingliederungsbedürfnisses zu beschränken (hier: spezielle berufliche Anforderungen an die Gehfähigkeit und Herabset…
    · 04/10/2006 · 543 citations
  4. 4
    Art. 4 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 und Art. 41 IVG (in der bis 31
    · 04/30/2004 · 509 citations Summary
  5. 5
    Voraussetzungen und Formen der Leistungen (Erw. 2)
    · 02/25/1987 · 305 citations Summary
  6. 6
    Art. 8 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 1 IVG: Arbeitsvermittlung. - Wann liegt eine anspruchsbegründende Invalidität vor (Erw. 6)? - Wann ist die IV-Regionalstelle, wann das Arbeitsamt für die Arbeitsvermittlung zuständig? Sowe…
    · 04/17/1990 · 240 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 10/06/2008 · 57 citations de Summary
  • Invalidenversicherung (berufliche Massnahmen)
    · 08/06/2020 · 54 citations de
  • Invalidity Insurance
    · 06/21/2017 · 31 citations de

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