Art. 85 IVG

Übergangsbestimmung

1 Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes invalid gewordene Personen sind nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen anspruchsberechtigt. Dabei wird angenommen, die Invalidität sei im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingetreten.
2–3 …

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zusammenfassung der Rechtsprechung)
    · 18.08.1982 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Wortlaut und Bedeutung von Art. 5 Abs. 1 IVG. Status als Nichterwerbstätige. Gemäss medizinischem Gutachten somatisch bedingte Einschränkung im Haushalt von 30 %. Rückweisung zur Einholung eines Hauhaltabklärungsberichts.
    IV.2016.01302
    · 12.07.2018 · 0 Zitierungen

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