Art. 35ter InvIO
Heim
1 Als Heim im Sinne des Gesetzes gelten kollektive Wohnformen, die der Betreuung oder Pflege der versicherten Person dienen, sofern die versicherte Person:
- a. für den Betrieb der kollektiven Wohnform nicht die Verantwortung trägt;
- b. nicht frei entscheiden kann, welche Hilfeleistung sie in welcher Art, wann oder von wem erhält; oder c. eine pauschale Entschädigung für Pflege- oder Betreuungsleistungen entrichten muss.
2 Institutionen nach Artikel 3 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG), die nach Artikel 4 IFEG von einem oder mehreren Kantonen anerkannt sind, gelten als Heime.
3 Wohngruppen, die von einem Heim nach Abs. 1 betrieben werden und von diesem Hilfeleistungen beziehen, sind Heimen gleichgestellt.
4 Nicht als Heim gelten insbesondere kollektive Wohnformen, in denen die versicherte Person:
- a. ihre benötigten Leistungen bezüglich Pflege und Betreuung selbst bestimmen und einkaufen kann;
- b. eigenverantwortlich und selbstbestimmt leben kann; und c. die Wohnverhältnisse selbst wählen und gestalten kann.
5 Institutionen, die der Heilbehandlung dienen, gelten nicht als Heim.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Invalidenversicherungsrechtliche Heimdefinition im Zusammenhang mit lebenspraktischer Begleitung23 citations
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2Invalidenversicherungsrechtliche Heimdefinition im Zusammenhang mit lebenspraktischer Begleitung3 citations
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3Keine (analoge) Anwendung dieser Bestimmung im Falle der Hilflosigkeit wegen des Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung bei der EL-Berechnung einer Einzelperson, welche in einer gemeinschaftlichen Wohnform gemäss Art.…1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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4 citations11/15/2022 · 4 citations de
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Disability Insurance (Disability Allowance)1 citations
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IVG, Beschwerde gutgeheissen. Heimcharakter der Wohngruppe verneint. (Bundesgerichtsurteil 8C_527/2024 vom 13.03.2025)1 citationsIV.2024.6· 06/13/2024 · 1 citations de
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