Art. 11 HuntA

Schutzgebiete

1 Der Bundesrat scheidet nach Anhören der Kantone Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler Bedeutung aus.
2 Er scheidet im Einvernehmen mit den Kantonen eidgenössische Jagdbanngebiete sowie Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung aus.
3 Die eidgenössischen Jagdbanngebiete dürfen nur im Einvernehmen mit dem Bundesrat aufgehoben oder durch gleichwertige ersetzt werden.
4 Die Kantone können weitere Jagdbanngebiete und Vogelreservate ausscheiden.
5 In den Jagdbanngebieten und Vogelreservaten ist die Jagd verboten. Die kantonalen Vollzugsorgane können jedoch den Abschuss von jagdbaren Tieren zulassen, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.
6 Zu den Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung und den eidgenössischen Jagdbanngebieten erlässt der Bundesrat die Schutzbestimmungen. Der Bund gewährt den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Abgeltungen an die Kosten für die Aufsicht dieser Reservate und Gebiete, sowie Finanzhilfen an die Kosten für Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung in diesen Reservaten und Gebieten sowie in Reservaten und Gebieten nach Abs. 4.

Leading decisions 4

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Skipistenbau in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet
    · 03/11/2008 · 4 citations Summary
  2. 2
    Plangenehmigung für Eisenbahnanlagen (BAHN 2000, Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist)
    · 03/13/1998 · 1 citations Summary
  3. 3
    Verbot der Jagd und Zulassung des Abschusses von jagdbaren Tieren in Jagdbanngebieten
    · 11/25/2020 · 0 citations Summary
  4. 4
    Uferschutzplanung Wohlensee; Gesamtinteressenabwägung
    · 11/12/2018 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 4

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Baubewilligung/Raumplanerische Ausnahmebewilligung für den Bau der Pistenverbindung Titlisboden-Stäubi-Trübseeebene Piste Sulzli und Schlepplift Schlächtismatt
    · 03/11/2008 · 2 citations de
  • VB.2025.00253
    10/30/2025 · 1 citations de
  • · 03/29/2012 · 1 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.