Art. 24 JCrimPC
Notwendige Verteidigung
Die oder der Jugendliche muss verteidigt werden, wenn:
- a. ihr oder ihm ein Freiheitsentzug von mehr als einem Monat oder eine Unterbringung droht;
- b. sie oder er die eigenen Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann und auch die gesetzliche Vertretung dazu nicht in der Lage ist;
- c. die Untersuchungs- oder Sicherheitshaft mehr als 24 Stunden gedauert hat;
- d. sie oder er vorsorglich in einer Einrichtung untergebracht worden ist;
- e. die Jugendanwältin oder der Jugendanwalt beziehungsweise die Jugendstaatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung persönlich auftritt.
Leading decisions 1
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116 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren6 citations
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Jugendstrafverfahren; Widerruf der amtlichen Verteidigung4 citations
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3 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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