Art. 25 JCrimPC

Amtliche Verteidigung

1 Die zuständige Behörde ordnet eine amtliche Verteidigung an, wenn bei notwendiger Verteidigung:
  1. a. die oder der beschuldigte Jugendliche oder die gesetzliche Vertretung trotz Aufforderung keine Wahlverteidigung bestimmt;
  2. b. der Wahlverteidigung das Mandat entzogen wurde oder sie es niedergelegt hat und die oder der beschuldigte Jugendliche oder die gesetzliche Vertretung nicht innert Frist eine neue Wahlverteidigung bestimmt; oder c. die oder der beschuldigte Jugendliche und die gesetzliche Vertretung nicht über die erforderlichen Mittel verfügen.
2 Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung richtet sich nach Artikel 135 StPO . Zur Rückerstattung im Sinne von Artikel 135 Abs. 4 StPO können im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht auch die Eltern verpflichtet werden.

Leading decisions 1

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  1. 1
    · 12/06/2011 · 13 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Jugendstrafverfahren; Widerruf der amtlichen Verteidigung
    · 12/06/2011 · 4 citations de
  • 07/10/2020 · 3 citations de Summary
  • Amtliche Verteidigung (Beschwerde beim Bundesgericht hängig)
    BES.2019.190
    · 08/28/2019 · 2 citations de

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