Art. 33 CartA

Prüfungsverfahren

1 Beschliesst die Wettbewerbskommission die Durchführung einer Prüfung, so veröffentlicht das Sekretariat den wesentlichen Inhalt der Meldung des Zusammenschlusses und gibt die Frist bekannt, innerhalb welcher Dritte zum gemeldeten Zusammenschluss Stellung nehmen können.
2 Zu Beginn der Prüfung entscheidet die Wettbewerbskommission, ob der Zusammenschluss ausnahmsweise vorläufig vollzogen werden kann oder aufgeschoben bleibt.
3 Sie führt die Prüfung innerhalb von vier Monaten durch, sofern sie nicht durch Umstände gehindert wird, die von den beteiligten Unternehmen zu verantworten sind.

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Unternehmenszusammenschluss
    · 02/22/2007 · 12 citations de
  • 10/19/2021 · 2 citations de
  • Zusammenschlussvorhaben, Meldepflicht, Gebührenpflicht, Pauschalgebühr
    · 09/23/2021 · 2 citations de Summary

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.