Art. 9 HIBO
Aufteilung der Mittel
1 Das BFE bestimmt im Einvernehmen mit dem BAFU die Aufteilung der gestützt auf Artikel 6 Abs. 5 KlG bewilligten Mittel auf:
- a. die Förderung nach Artikel 6 KlG;
- b. die Absicherung nach Artikel 7 KlG.
2 Es bestimmt im Einvernehmen mit dem BAFU die Aufteilung der Mittel nach Abs. 1 Bst. a auf Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen und auf Massnahmen zur Anwendung von NET. Dabei wird bestimmt, wie viele der Mittel für die Förderung auf Gesuch hin und wie viele für die Förderung mittels Ausschreibung eingesetzt werden.
3 Bei der Aufteilung der Mittel werden der Mittelbedarf und die Vollzugskosten sowie der Beitrag, den die einzelnen Massnahmen nach diesem Kapitel zur Erreichung der Ziele nach Artikel 3 KlG leisten, berücksichtigt.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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2Art. 7 KLV: Prüfung der Gesetzmässigkeit einer Tarifposition bei Heimaufenthalt10 citations
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3Art. 7 KLV: Spitalexterne Krankenpflege bei psychisch erkrankten Personen4 citations
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4Restfinanzierung der Pflegeleistungen bei Krankheit2 citations
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5Beschluss des Regierungsrats des Kantons Solothurn RRB Nr. 2016/1186 vom 271 citations
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6Datenschutz1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) vom 23. November 2010 (§ 8d Abs. 4 und entsprechender Anhang)10 citations
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Health insurance5 citations
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3 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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