Art. 54 KVG
Kosten- und Qualitätsziele
Der Bundesrat legt nach Anhörung der Versicherer, der Versicherten, der Kantone und der Leistungserbringer jeweils für vier Jahre für die Leistungen Kosten- und Qualitätsziele fest.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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VB.2009.001100 Zitierungen09.04.2009 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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