Art. 59 HIO

Rechnungsstellung im Allgemeinen

1 Die Leistungserbringer haben in ihren Rechnungen alle administrativen und medizinischen Angaben zu machen, die für die Überprüfung der Berechnung der Vergütung sowie der Wirtschaftlichkeit der Leistungen nach Artikel 42 Absätze 3 und 3bis KVG notwendig sind. Insbesondere sind folgende Angaben zu machen:
  1. a. Kalendarium der Behandlungen;
  2. b. erbrachte Leistungen im Detaillierungsgrad, den der massgebliche Tarif vorsieht;
  3. c. Diagnosen und Prozeduren, die zur Berechnung des anwendbaren Tarifs notwendig sind;
  4. d. Kennnummer der Versichertenkarte nach Artikel 3 Abs. 1 Bst. f der Verordnung vom 14. Februar 2007 über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung;
  5. e. AHV-Nummer .
2 Der Leistungserbringer muss für die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen und die anderen Leistungen zwei getrennte Rechnungen erstellen.
3 Bei Analysen erfolgt die Rechnungsstellung an den Schuldner der Vergütung aus-schliesslich durch das Laboratorium, das die Analyse durchgeführt hat. Pauschaltarife nach den Artikeln 43 Absätze 5–5quater und 49 KVG bleiben vorbehalten.
3bis Für Leistungen nach Artikel 25a KVG weist die Rechnung an den Schuldner der Vergütung aus, ob die Leistungen mit oder ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag erbracht wurden.
4 Die Leistungserbringer stellen sicher, dass die Rechnung für die versicherte Person nachvollziehbar ist und dass insbesondere Art, Dauer und Inhalt der Behandlung verständlich dargestellt werden.

Leading decisions 4

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Es genügt, dass das Spital bzw. die betreffende Abteilung als Leistungserbringer im Sinne von Art. 39 Abs. 1 KVG zugelassen ist und die Behandlung in einem ausserkantonalen Spital aus medizinischen Gründen notwendig war
    · 12/16/1997 · 10 citations Summary
  2. 2
    · 11/30/2001 · 5 citations Summary
  3. 3
    Zuständigkeit des Schiedsgerichts
    · 11/09/2009 · 3 citations Summary
  4. 4
    Nachträgliche systematische Wirtschaftlichkeitskontrolle von ambulanten Spitalleistungen auf der Ebene von Prozeduren (Tarifpositionen); Herausgabe von Akten des Leistungserbringers zwecks stichprobeweiser Überprüfung d…
    · 09/10/2024 · 1 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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